Leistungen des Betreuungsdienstes Andrea Stubbe

 

Viele Leistungen unseres Betreuungsdienstes können bei Vorliegen eines Pflegegrades direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

  • nach § 45a SGB XI (Entlastungsbetrag - 125€ je Monat)
  • ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% des Sachleistungsbetrages in Betreuungsleistungen umgewandelt werden - bei vereinbarter Geldleistung erhält man weiter mindestens 60% des Pflegegeldes 
  • alle Leistungen können wir auch auf privaten Wunsch erbringen - bitte informieren Sie sich persönlich bei uns über die aktuellen Preise


Begleitung

  • bei Arztbesuchen
  • bei Terminen in Physiotherapie, Ergotherapie usw.
  • bei Behördengängen
  • zu privaten Terminen, z.B. Frisör, Kosmetik, Fußpflege
  • zu privaten Angelegenheiten, z.B. Kirche, Friedhof, kulturelle Veranstaltungen
  • zur Teilnahme an Selbsthilfegruppen
  • usw.


Pflegerische Betreuung

  • Pflegen von Hobbies
  • Spaziergänge, Unterhaltungen
  • Vorlesen
  • Erinnerungsarbeit
  • Gesellschaftsspiele
  • Kaffeenachmittage
  • Ausflüge
  • usw.

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Einkäufe & Besorgungen
  • Wäschepflege
  • Spülen
  • Reinigung des Wohnbereiches
  • Treppenreinigung
  • Fensterputzen
  • Pflanzenpflege
  • usw.