Leistungen des Betreuungsdienstes Andrea Stubbe
Viele Leistungen unseres Betreuungsdienstes können bei Vorliegen eines Pflegegrades direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
- nach § 45a SGB XI (Entlastungsbetrag - 125€ je Monat)
- ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% des Sachleistungsbetrages in Betreuungsleistungen umgewandelt werden - bei vereinbarter Geldleistung erhält man weiter mindestens 60% des Pflegegeldes
- alle Leistungen können wir auch auf privaten Wunsch erbringen - bitte informieren Sie sich persönlich bei uns über die aktuellen Preise
Begleitung
- bei Arztbesuchen
- bei Terminen in Physiotherapie, Ergotherapie usw.
- bei Behördengängen
- zu privaten Terminen, z.B. Frisör, Kosmetik, Fußpflege
- zu privaten Angelegenheiten, z.B. Kirche, Friedhof, kulturelle Veranstaltungen
- zur Teilnahme an Selbsthilfegruppen
- usw.
Pflegerische Betreuung
- Pflegen von Hobbies
- Spaziergänge, Unterhaltungen
- Vorlesen
- Erinnerungsarbeit
- Gesellschaftsspiele
- Kaffeenachmittage
- Ausflüge
- usw.
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkäufe & Besorgungen
- Wäschepflege
- Spülen
- Reinigung des Wohnbereiches
- Treppenreinigung
- Fensterputzen
- Pflanzenpflege
- usw.